Feuerwehr

NOTRUF 118

Zuständig für Rettung und allgemeine Schadenwehr

Die Feuerwehr ist für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung, zuständig. Sie löst zusätzliche Aufgaben wie Öl-, Chemie- und Strahlenwehr. Die Kantone übertragen bestimmte Aufgaben an Stützpunktfeuerwehren, welche dafür speziell ausgerüstet und ausgebildet sind.

Ersteinsatzmittel

Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel. Ihre Formationen sind modular aufgebaut. Sie ist innert Minuten einsatzbereit und leistet Einsätze, welche Stunden bis Tage dauern. Nachbar- und Stützpunkthilfe gewährleisten die gegenseitige Unterstützung und Ablösung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen ist eingespielt. Für spezielle Aufgaben werden private Unternehmen (z.B. Bauunternehmen oder Kanalisationsreinigungsfirmen) zugezogen. Zur Unterstützung können Mittel der anderen Partnerorganisationen beigezogen werden.

Kantonale Regelung

Das Feuerwehrwesen ist bezüglich Rekrutierung und Personal, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzierung kantonal geregelt. Die Feuerwehr sorgt selbständig für die aufgabenspezifische Ausrüstung. Die kantonalen Gebäudeversicherungen und/oder die Kantone und die Gemeinden tragen die Kosten für die erforderlichen Massnahmen gemäss ihrer Zuständigkeit. Die Ausbildung wird durch die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS in Absprache mit den kantonalen Feuerwehrinstanzen koordiniert.

Detailliertere Informationen zum Feuerwehrwesen sind den Websites der zuständigen kantonalen, allenfalls kommunalen Stellen zu entnehmen.