Gesundheitswesen

NOTRUF 144

Zuständig für die medizinische Versorgung

Das Gesundheitswesen stellt die medizinische Versorgung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte sicher. Dies umfasst auch vorsorgliche Massnahmen und die psychologische Betreuung.

Ersteinsatzmittel sanitätsdienstliches Rettungswesen

Das sanitätsdienstliche Rettungswesen ist ein Ersteinsatzmittel. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit der Feuerwehr ist eingespielt. Bei Bedarf können speziell ausgebildete Angehörige des Zivilschutzes beigezogen werden.

Berufs- und Laienpersonal

Die Ausbildung im Gesundheitswesen ist grundsätzlich kantonal geregelt. Die zuständigen Stellen definieren fachliche Ausbildungsstandards für das Berufs- und Laienpersonal, welches eine sanitätsdienstliche Fachfunktion erfüllt. Die Ausbildung von nicht beruflich qualifizierten Personen wird so gestaltet, dass ein vielseitiger Einsatz möglich ist. Das Leitbild Bevölkerungsschutz verlangt, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz und mit dem Schweizerischen Samariterbund anzustreben ist.

Kantonale Regelung

Das Gesundheitswesen, einschliesslich des sanitätsdienstlichen Rettungswesens, ist bezüglich Personal, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzierung kantonal geregelt. Die Kantone sind für die Schaffung der erforderlichen Strukturen und für die Bereitstellung der Mittel zuständig. Sie bestimmen, welche zusätzlichen Mittel (Personal, Medikamente, Material, geschützte Patientenplätze usw.) – auch des Zivilschutzes – für Katastrophen und Notlagen bereit zu halten sind.

Unterstützung des Bundes

Der Bund stellt zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen mit hohem Patientenanfall (z.B. Epidemien, Erdbeben, Verstrahlungslagen) und für den Fall eines bewaffneten Konflikts ein sanitätsdienstliches Koordinations- und Führungsorgan sowie zusätzliche Mittel bereit. Er schreibt vorsorgliche Massnahmen für den Fall eines bewaffneten Konflikts vor, v.a. die Aufrechterhaltung einer sanitätsdienstlichen Schutzinfrastruktur und einer bestimmten materiellen Bereitschaft.

Detailliertere Informationen zum Gesundheitswesen sind den Websites der entsprechenden Institutionen und Organisationen zu entnehmen.