Regionales Führungsorgan Baden
Der Kanton Aargau ist in 12 Bevölkerungsschutzregionen aufgeteilt. Bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen in der Region, übernimmt das RFO die Koordination der Massnahmen.
Aktuell
Reduktion der Waldbrandgefahr auf Stufe 3 von 5 ab 16. September 2026, 12.00 Uhr
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig. Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 3 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr). Das bedingte Feuerverbot wird aufgehoben.
Es gilt weiterhin Vorsicht im Umgang mit Feuer.
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- Insbesondere ist das Feuern in Feuerstellen im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) im gesamten Gebiet des Kantons Aargau weiterhin verboten (siehe Merkblatt).
Aktuell
Erhöhtes Risiko von Astabbrüchen
Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu einer aussergewöhnlichen Belastung von Bäumen. Aufgrund des anhaltenden Wassermangels kann es insbesondere bei Buchen vermehrt zu Grünastabbrüchen kommen. Dabei können Äste auch ohne Wind oder andere erkennbare äussere Einwirkungen plötzlich abbrechen und zu Boden stürzen.
Forstbetrieb und Gemeinde beobachten die Entwicklung aufmerksam. Eine vollständige Kontrolle aller Bäume entlang von Strassen, Wegen und in Waldgebieten ist jedoch nicht möglich.
Erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich
Die Bevölkerung wird gebeten, sich der erhöhten Gefährdung bewusst zu sein und bei Aufenthalten im Wald und im Bereich von Bäumen besondere Vorsicht walten zu lassen.
Wir empfehlen insbesondere:
- Aufenthalte im Wald während der heissesten Tageszeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Sich nicht unter grossen Bäumen, insbesondere unter Buchen, aufzuhalten.
- Auf das Musikhören über Kopfhörer zu verzichten, auf auffällige Geräusche wie Knacken, Knirschen oder Brechen von Ästen zu achten und gefährdete Bereich sofort zu verlassen.
- Bei Sturm oder starkem Wind den Waldbesuch zu verschieben.
Eigenverantwortung beim Betreten von Waldgebieten
Das Betreten des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sind angehalten, die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen und ihr Verhalten den erhöhten Risiken anzupassen. Vielen Dank.
Kontakt
Geschäftsstelle
Regionales Führungsorgan RFO Baden
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