Regionales Führungsorgan Baden

Der Kanton Aargau ist in 12 Bevölkerungsschutzregionen aufgeteilt. Bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen in der Region, übernimmt das RFO die Koordination der Massnahmen.

Aktuell

Erhöhung der Waldbrandgefahr auf Stufe 5 von 5 ab 28. Juli 2026, 12.00 Uhr

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr).

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1.-August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.

Ausbleibende Niederschläge und anhaltende Trockenheit

Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Brandgefahr weiter erhöht hat. Es bleibt bis auf Widerruf in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Die Bevölkerung wird deshalb angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten:

  • Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches).
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

Verwendung von Gas- und Elektrogrills mit Vorsicht erlaubt

Erlaubt ist weiterhin das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills, solange man auf mögliche Brandrisiken in der Umgebung achtet und Löschmittel bereit hält.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern

Das Feuerverbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen aufgehoben.

         

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