Regionales Führungsorgan Baden

Der Kanton Aargau ist in 12 Bevölkerungsschutzregionen aufgeteilt. Bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen in der Region, übernimmt das RFO die Koordination der Massnahmen.

Aktuell

Reduktion der Waldbrandgefahr auf Stufe 2 von 5 ab 19. Oktober 2026, 12.00 Uhr

Es ist im ganzen Kanton weiterhin ausserordentlich trocken für diese Jahreszeit. Die Regenfälle der vergangenen Tage haben allerdings die Streu und die oberste Bodenschicht benetzt. Zusätzlich führen die kühleren Temperaturen dazu, dass diese Schichten nicht wieder vollständig austrocknen. Es gilt neu ab Montag, 19. Oktober, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe Stufe 2 von 5 („mässige Waldbrandgefahr“). Trotzdem ist wie immer beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe Vorsicht geboten.

Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, Feuerverbote für ihr Gemeindegebiet zu erlassen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, sich über die lokal geltenden Massnahmen zu informieren.

Aktuell

Erhöhtes Risiko von Astabbrüchen

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu einer aussergewöhnlichen Belastung von Bäumen. Aufgrund des anhaltenden Wassermangels kann es insbesondere bei Buchen vermehrt zu Grünastabbrüchen kommen. Dabei können Äste auch ohne Wind oder andere erkennbare äussere Einwirkungen plötzlich abbrechen und zu Boden stürzen.

Forstbetrieb und Gemeinde beobachten die Entwicklung aufmerksam. Eine vollständige Kontrolle aller Bäume entlang von Strassen, Wegen und in Waldgebieten ist jedoch nicht möglich.

Erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich

Die Bevölkerung wird gebeten, sich der erhöhten Gefährdung bewusst zu sein und bei Aufenthalten im Wald und im Bereich von Bäumen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Wir empfehlen insbesondere:

  • Aufenthalte im Wald während der heissesten Tageszeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Sich nicht unter grossen Bäumen, insbesondere unter Buchen, aufzuhalten.
  • Auf das Musikhören über Kopfhörer zu verzichten, auf auffällige Geräusche wie Knacken, Knirschen oder Brechen von Ästen zu achten und gefährdete Bereich sofort zu verlassen.
  • Bei Sturm oder starkem Wind den Waldbesuch zu verschieben.

Eigenverantwortung beim Betreten von Waldgebieten

Das Betreten des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sind angehalten, die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen und ihr Verhalten den erhöhten Risiken anzupassen. Vielen Dank.

 

Kontakt

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