Regionales Führungsorgan Baden

Der Kanton Aargau ist in 12 Bevölkerungsschutzregionen aufgeteilt. Bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen in der Region, übernimmt das RFO die Koordination der Massnahmen.

Aktuell

Reduktion der Waldbrandgefahr auf Stufe 4 von 5 ab 27. August 2026, 12.00 Uhr

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 von 5 gesenkt (grosse Waldbrandgefahr).

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldrand (50m).

Niederschläge bringen leichte Entlastung

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf – wenn auch auf tiefem Niveau. Die Wetterprognose für die kommenden Tage ist noch von grosser Unsicherheit geprägt. Im Wald gibt es aufgrund des verfrühten Laubfalls eine aussergewöhnlich grosse Menge an Brandgut.

Aus diesem Grund gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot.

  • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
  • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

         

Aktuell

Erhöhtes Risiko von Astabbrüchen

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen führen zu einer aussergewöhnlichen Belastung von Bäumen. Aufgrund des anhaltenden Wassermangels kann es insbesondere bei Buchen vermehrt zu Grünastabbrüchen kommen. Dabei können Äste auch ohne Wind oder andere erkennbare äussere Einwirkungen plötzlich abbrechen und zu Boden stürzen.

Forstbetrieb und Gemeinde beobachten die Entwicklung aufmerksam. Eine vollständige Kontrolle aller Bäume entlang von Strassen, Wegen und in Waldgebieten ist jedoch nicht möglich.

Erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich

Die Bevölkerung wird gebeten, sich der erhöhten Gefährdung bewusst zu sein und bei Aufenthalten im Wald und im Bereich von Bäumen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Wir empfehlen insbesondere:

  • Aufenthalte im Wald während der heissesten Tageszeit nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Sich nicht unter grossen Bäumen, insbesondere unter Buchen, aufzuhalten.
  • Auf das Musikhören über Kopfhörer zu verzichten, auf auffällige Geräusche wie Knacken, Knirschen oder Brechen von Ästen zu achten und gefährdete Bereich sofort zu verlassen.
  • Bei Sturm oder starkem Wind den Waldbesuch zu verschieben.

Eigenverantwortung beim Betreten von Waldgebieten

Das Betreten des Waldes erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sind angehalten, die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen und ihr Verhalten den erhöhten Risiken anzupassen. Vielen Dank.

 

Kontakt

Geschäftsstelle

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