Technische Betriebe

Zuständig für Ver- und Entsorgung sowie technische Infrastruktur

Zu den technischen Betrieben gehören Elektrizitätswerke genauso wie öffentliche Transportunternehmen oder Abwasserreinigungsanlagen, sie umfassen private wie öffentlichrechtliche Unternehmen. Die technischen Betriebe stellen auf der Grundlage ihrer rechtlichen Verpflichtungen das Funktionieren ihrer Einrichtungen sicher. Sie sorgen insgesamt dafür, dass Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung, Entsorgung, Verkehrsverbindungen sowie Telematik lagegerecht funktionieren bzw. nach entsprechenden, von den Behörden festgelegten Notmassnahmen stufenweise wieder normalisiert werden.

Selbständige Erfüllung der Aufgaben

Die technischen Betriebe erfüllen ihre Aufgaben selbständig. Sie treffen Massnahmen auf Grund von Rechtsgrundlagen bzw. von Regelungen der zuständigen Fachinstanzen, stellen das Personal, die Ausrüstung und das Material für ihre Leistungserbringung sicher und tragen die Kosten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Ebenso erfolgt die Ausbildung nach den eigenen spezifischen Bedürfnissen.

Primär durch private Unternehmen unterstützt

Zur Bewältigung von Belastungsspitzen werden die technischen Betriebe primär durch private Unternehmen verstärkt. Nötigenfalls können Mittel der anderen Partnerorganisationen beigezogen werden.

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