NOTRUF 117
Zuständig für Sicherheit und Ordnung
Die Polizei ist im Rahmen des Bevölkerungsschutzes für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuständig. Dies ist eine Kernaufgabe des Staates. Die Mittel zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sind die kantonalen und kommunalen Polizeikorps.
Ersteinsatzmittel
Die Polizei ist ein Ersteinsatzmittel. Die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen ist eingespielt. Der Zivilschutz kann für die Überbrückung von Belastungsspitzen sowie für Langzeiteinsätze beigezogen werden. Dies umfasst Aufgaben, die nicht zwingend eine Bewaffnung erfordern, z. B. die Verkehrsregelung.
Kantonale Regelung
Die Polizei ist bezüglich Personal, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung und Finanzierung kantonal geregelt. Die Ausbildung erfolgt in kantonalen und städtischen Ausbildungszentren sowie am schweizerischen Polizeiinstitut.
Detailliertere Informationen zum Polizeiwesen sind den Websites der zuständigen kantonalen, allenfalls kommunalen Stellen zu entnehmen.
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